Anforderungen - APN

Anforderungen

Initiale Registrierung als Pflegeexpertin APN-CH

Folgende Voraussetzungen müssen für die initiale Registrierung als „Pflegeexpertin oder Pflegeexperte APN-CH“ erfüllt sein:

  • Pflegediplom Bachelor of Science in Pflege oder gleichwertiger Abschluss (z.B. Pflegediplom HF). Wenn Sie ein ausländisches Pflegediplom besitzen, muss dieses vom SRK anerkannt sein. Weitere Infos finden Sie hier.

 

  • Master of Science in Pflegewissenschaft mit einem APN-Fokus (mindestens 90 ECTS) und Transkript der Studieninhalte (Diploma Supplement)

oder

  • Master of Science (mind 90 ECTS) ohne klinischen Fokus und Modulnachweis zur erweiterten klinischen Praxis (mind. 15 ECTS zu klinischem Assessment, erweiterten Interventionen, Pharmakologie etc.) mit Transkript der Studieninhalte (Diploma Supplement)

Bitte beachten Sie, dass Sie frühestens 6 Monate nach Erhalt Ihres Masterdiploms einen Antrag einreichen können.

 

  • Nachweis der klinischen Tätigkeit als APN Nachweis einer Anstellung respektive Tätigkeit von mindestens 40% als APN sowie ein Stellenbeschrieb, der die klinische Praxis genauer erläutert

 

  • Nachweis von supervidierter Praxis von mindestens 50 h Nachweis von sicherer Ausübung von erweiterter und vertiefter Praxis als APN von mindestens 50 h mit dem Formular, entsprechend dem Merkblatt. Bitte beachten Sie, dass die supervidierte Praxis maximal 2 Jahre zurückliegen darf. Nach dem Erhalt des MScN müssen die Stunden über mindestens 6 Monate erbracht werden.

 

 

Re-Registrierung

Alle fünf Jahre muss die Registrierung erneuert werden. Die Anforderungen für die Re-Registrierung sind:

  • Nachweis von kontinuierlicher Weiterbildung
  • Nachweis der beruflichen Tätigkeit als Pflegeexpertin/Pflegeexperte APN-CH

Träger

Spitäler